ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT   

 

                                                                                    
Die Längenfeldschule ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://laengenfeldschule-bl.de/

 

1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Homepage ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2.   Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a)      Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Einzelne PDF

Einzelne Bilder ohne Alternativtext

Einzelne Links ohne Linktext

 

b)      Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Links auf Homepage von anderen Anbietern.

 

3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.04.2026 erstellt.

Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.04.2026 überprüft.

 

4.   Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse verwaltung@gs-laengenfeldschule-bl.schule.bwl.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

Alternativ unter:

Längenfeldschule Grundschule
Gymnasiumstr. 32
72336 Balingen


Telefon: (07433) 384807 – 0

 

5.   Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Zollernalbkreis können Sie hier abrufen:

Josef Ungermann - kommunaler Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen